Einzelmitglied werden
Wer kann Einzelmitglied werden?
"Mitglied des Verbands können all jene Personen werden, die eine Beratungs- oder Bildungstätigkeit nach den Grundsätzen von Art. 3a und 3b dieser Statuten ausüben und/oder Personen, die eine entsprechende vom Verband anerkannte berufliche Spezialisierung absolvieren oder absolviert haben".(Statuten faseg, MITGLIEDSCHAFT, Art. 4)
Was beinhaltet die Mitgliedschaft?
- Stimmberechtigung an der Mitgliederversammlung
- Bezug der regelmässigen News zu Kernthemen und Veranstaltungen
- Kostenlose Teilnahme am Qualitätszirkel
- Vergünstigung für die einmal jährlich stattfindende Weiterbildung
- Kostenlose Teilnahme am thematischen Nachmittag der Mitgliederversammlung
Der Jahresbeitrag liegt bei CHF 120.00, welcher zu Beginn des Vereinsjahres eingefordert wird. Die Rechnung wird per Mail zugestellt.
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