Kollektivmitglied werden

"Die Mitgliedschaft von Kollektivmitglieder beinhaltet folgende Anforderungen:

  • Anerkannte Fachstelle mit Kantonalem Auftrag im Bereich sexueller Gesundheit
  • Oder in der Fachstelle / Fachorganisation sind mindestens zwei Fachpersonen der sexuellen Gesundheit mit entsprechender Aus- und/oder Weiterbildung tätig
  • Die Fachstelle / Fachorganisation wird nur von qualifizierten Fachpersonen im Bereich der sexuellen Gesundheit beim faseg vertreten".

(Statuten faseg, MITGLIEDSCHAFT, Art. 4)

 

Was beinhaltet die Mitgliedschaft?

  • Stimmberechtigung mit einer Stimme an der Mitgliederversammlung
  • Bezug der regelmässigen News zu Kernthemen und Veranstaltungen für zwei Kontaktpersonen der Institution
  • Kostenlose Teilnahme für zwei Personen der Institution am Qualitätszirkel
  • Vergünstigung für zwei Personen der Institution für die jährlich stattfindende Weiterbildung
  • Kostenlose Teilnahme für zwei Personen der Institution am thematischen Nachmittag der Mitgliederversammlung

Der Jahresbeitrag liegt bei CHF 250.00, welcher zu Beginn des Vereinsjahres eingefordert wird. Die Rechnung wird per Mail zugestellt.

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